I. Allgemeines - Geltungsbereich
II. Angebot und Auftrag
III. Lieferung
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
V. Gewährleistung
VI. Haftung
VII. Verwendung und Umfang der Lizenz
VIII. Datenschutz
IX. Gerichtsstand
X. Sonstiges
I. Allgemeines - Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Sie gelten gegenüber Kaufleuten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn dabei ein ausdrücklicher Hinweis auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht akzeptiert. Das gilt insbesondere für Bedingungen auf Auftragsbestätigungen, Rechnungen und im allgemeinen Schriftverkehr, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Annahme oder Ausführung von Leistungen bedeutet kein Anerkenntnis von Vertragsbedingungen unseres Kunden. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündlich Abweichungen von den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
II. Angebot und Auftrag
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage unserer am Tag der Lieferung gültigen Preise.
2. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder Auftragsausführung.
3. Bis zur Annahme oder Ablehnung seines Lieferauftrages bleibt der Kunde an diesen gebunden.
4. Wir behalten uns eine technische Veränderung unserer Produkte vor, soweit damit keine technische Verschlechterung verbunden ist. Alle angegebenen Leistungswerte sind als annähernd zu betrachten.
III. Lieferung
1. Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Der vereinbarte Lieferzeitpunkt ist jedoch kein Fixtermin. Lieferverzug gilt nur dann als eingetreten, wenn eine unserer Beschaffungsmöglichkeiten entsprechende vom Kunden einzuräumende Nachfrist, die in keinem Fall geringer als einen Monat ist, verstreicht.
2. Die Lieferzeit für Software wird gesondert vereinbart. Überschreiten wir aus von uns zu vertretenden Gründen die vereinbarte Lieferzeit um mehr als 30 Tage, haben wir für jeden weiteren Verzugstag den auf diesen Tag entfallenden Anteil einer eventuell wiederkehrenden Gebühr zu entrichten. Ist das Programm mit einer einmaligen Gebühr abgegolten, so wird für jeden Verzugstag ein Anteil von 0,25 % der Gebühr von uns entrichtet. Eine weitergehende Schadensersatzpflicht wegen Lieferverzug besteht außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht. Der genannte Schadensersatz entfällt, wenn wir nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Bochum sowie - mangels anderer Vereinbarungen - durch einen Spediteur unserer Wahl ohne Verbindlichkeit für den billigsten Versand.
4. Transportschäden und Verlust sind gegenüber dem Frachtunternehmen geltend zu machen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, Verpackung und Transport- bzw. Portokosten sowie weitere Nebenkosten werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung bzw. nach Abschluss der bestellten Leistung.
3. Bei Stornierungen von Beratertagen seitens des Kunden bis zu einer Woche vor einem vereinbarten Beratertag behalten wir uns vor, 50 % des Honorars in Rechnung zu stellen. Stornierungen, die unterhalb einer Woche vor dem vereinbarten Einsatztag erfolgen, werden zu 100 % berechnet.
4. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht eligo ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.
V. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Wir garantieren, dass die Programmträger (CDs, Disketten etc.) bei Auslieferung keine Material- oder Fabrikationsfehler haben.
4. Wir garantieren die Übereinstimmung der Programme mit den bei ihrer Auslieferung gültigen Programm-Spezifikationen.
5. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Programme den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen und dass die Programme im Zusammenhang mit anderen Programmen, die nicht von uns entwickelt wurden, fehlerlos arbeiten.
6. Bei Programmen, die auf Zulieferungen Dritter, die in der Programmbeschreibung als Autoren oder Inhaber der Urheberrechte genannt werden, basieren, erstreckt sich unsere Garantie ausschließlich auf die Programmierung. Bestimmte Eigenschaften der gelieferten Tests oder Verfahren können nicht garantiert werden.
7. Es ist naturgemäß nicht möglich, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir gewährleisten die Übereinstimmung des Programms mit der bei Vertragsabschluss gültigen und dem Kunden überlassenen Leistungsbeschreibungen, die die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen des Programms angibt.
8. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sind wir zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es uns innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Programmspezifikation zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Lizenzgebühren verlangen oder die Lizenz für das Programm fristlos kündigen. Die Verpflichtung zur Nachbesserung endet 12 Monate nach dem Ende des Testzeitraums.
9. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für das Programm vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden sowie auf Mängel in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen des Lizenzmaterials, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinem Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
10. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
VI. Haftung
1. In allen Fällen der Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichtverletzungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Eine Produkthaftung tritt nur insoweit ein, als dies durch zwingende gesetzliche Bestimmung vorgesehen ist. Sie ist insbesondere für Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet, ausgeschlossen.
3. Bei Programmen, die auf Tests oder Verfahren von Zulieferanten beruhen, die in der Programmbeschreibung als Autoren oder Inhaber der Urheberrechte genannt werden, besteht das Produkt der eligo GmbH ausschließlich in der Programmierung. Die eligo GmbH haftet daher keinesfalls für Schäden, die auf Fehlern solcher Tests oder Verfahren beruhen.
4. Der Kunde wird sich bei sämtlichen Schadensersatz- und Regressansprüchen aus einer Produkthaftung jedenfalls vorerst an diese Zulieferer halten und erst nach erfolgloser Vollstreckung auf die eligo GmbH zurückgreifen, soweit deren Mithaftung kraft zwingender gesetzlicher Bestimmung bestehen sollte. Im Falle einer Befriedigung seiner Ansprüche durch die eligo GmbH wird er entsprechende Ansprüche gegenüber Dritten der eligo GmbH oder einem von ihr genannten Dritten abtreten.
5. Der Kunde wird diese Verpflichtungen vertraglich auf Personen, zu denen er bei Anwendung dieser Programme in Beziehung tritt (z.B. Auftraggeber für Tests und Testpersonen), erstrecken. Er wird alle Haftungs- und Verwendungsbeschränkungen dieser Vertragsbedingungen vollinhaltlich auf Arbeitnehmer übertragen, mit der Verpflichtung zur weiteren Übertragung auf Dritte.
6. Soweit vorstehend nicht anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
7. Diese Haftungsfreizeichnung gilt aber dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8. Der Schadensbetrag ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe der laufenden Gebühren für 36 Monate oder die Einmalgebühr des Programms, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat. Maßgebend sind die bei der Entstehung des Anspruchs geltenden Gebühren ohne Umsatzsteuer.
9. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
VII. Verwendung und Umfang der Lizenz
1. Wir gewähren dem Kunden als Lizenzgeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, das Computerprogramm zu den nachstehenden Bedingungen zu benutzen. Soweit zum Programm Datenbestände (Dateien, Datenbankmaterial) gehören, sind sie Teil des Lizenzmaterials und unterliegen wie dieses den Bedingungen des Vertrages. Zum Lizenzmaterial gehören auch Neuauflagen oder Ergänzungen des Lizenzmaterials, die der Lizenzgeber dem Kunden während der Dauer des Vertrages überlässt.
2. Der Kunde hat das Recht, das überlassene Programm auf der uns mitgeteilten zentralen Datenverarbeitungseinheit zu nutzen. Nutzen im Sinne dieses Vertrages ist jede dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigung (kopieren), durchladen, anzeigen, ablaufen, übertragen oder speichern der Programme zum Zwecke ihrer Ausführung und Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände in der angegebenen Datenverarbeitungseinheit. In Geräten die an die angegebene Datenverarbeitungseinheit angeschlossen sind (z. B. Ein- und Ausgabegeräte), ist die Berechtigung zur Nutzung auf die Speicherung und Anzeige beschränkt. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Programme. Der Kunde ist darüber unterrichtet, dass das Programm über einen so genannten ,,Dongle-Programmschutz" verfügt. Er verpflichtet sich ausdrücklich, diesen Programmschutz und alle damit zusammenhängenden Leistungsmerkmale zu respektieren und weder selbst noch durch Dritte zu versuchen, den Programmschutz zu umgehen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, alles Zumutbare zu unternehmen, damit das Programm nicht zu Trainingszwecken benutzt wird.
Das Programm darf insbesondere nicht zu kommerziellen Trainingszwecken benutzt werden, d.h. nicht zum Training und zur Schulung solcher Personen, die sich bei Firmen bewerben wollen, die eligo oder ähnliche Programme zur Bewerberauswahl einsetzen.
3. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört die Herstellung von Sicherungskopien von dem überlassenen Programm und den darin enthaltenen Datenbeständen.
4. Druckschriftlich überlassenes Lizenzmaterial darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns kopiert werden.
5. Der Kunde ist berechtigt, das überlassene Programm mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte vollständig oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
6. Vorbehaltlich der vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte behalten wir alle Rechte am Lizenzmaterial sowie an allen vom Kunden hergestellten Kopien oder Teilkopien des Lizenzmaterials in der überlassenen, abgeänderten oder bearbeiteten Fassung, unbeschadet des Eigentums des Kunden am jeweiligen maschinenlesbaren Träger.
7. Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, in den überlassenen Fassungen des Lizenzmaterials unverändert beizubehalten sowie in unveränderter Form an den entsprechenden Stellen in die abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen des Lizenzmaterials einzufügen und in alle vom Kunden vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien des überlassenen, abgeänderten oder bearbeiteten Lizenzmaterials zu übernehmen.
8. Im Falle einer Netzwerklizenz wird der Kunde geeignete Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass überlassene, abgeänderte oder bearbeitete Fassungen des Lizenzmaterials nur auf der vereinbarten Anzahl von Datenverarbeitungseinheiten benutzt werden.
VIII. Datenschutz
Sämtliche an uns übermittelten Daten können zu Zwecken der Auftragsabwicklung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Soweit der Kunde Eintragungen in die lnternet-Suchprogramme und/oder Internet-Branchenverzeichnisse wünscht, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von uns im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vereinbarungen mit Vollkaufleuten ist unser Geschäftssitz in Bochum. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an dem Ort, an dem wir unsere Leistungen erbracht haben, zu verklagen.
X. Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Es gilt dann eine Vereinbarung, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.